Gliederung und Stellenbesetzung der 15. I.D. Divisionskriegsgericht (Abt. III) Die Abteilung III war das Divisionskriegsgericht mit einem Kriegsgerichtsrat und einem Urkundsbeamten. Bei Verhandlungen kamen noch Beisitzer hinzu (meist ein Offizier des Divisionsstabes, meist II a oder II b, außerdem noch ein Dienstgrad im Rang des Angeklagten). Zur Verteidigung des Angeklagten wurde ein der Juristerei kundiger Offizier des Divisionsstabes bestellt. “Das Kriegsgericht, teils während des Krieges aus Unkenntnis, insbesondere aber in der Nachkriegszeit mit Absicht übel verleumdet, war zuständig für alle schweren Delikte, Vergehen und Straftaten, die nicht mehr auf dem Disziplinarweg durch Truppenvorgesetzte geahndet werden konnten, und zwar für alle Soldaten und Offiziere der Division einschließlich Hauptmann (höhere Dienstgrade mussten sich vor höheren Gerichten verantworten).” (Buchner [4], S. 88) Zu diesen Delikten und Straftaten zählten z.B. Mord, Vergewaltigung und Raub gegenüber Zivilpersonen, Diebstahl von Wehrmachtsgut, Verrat, Wehrkraftzersetzung, Plünderung, Fahnenflucht, Unerlaubte Entfernung von der Truppe, Selbstverstümmelung, Feigheit vor dem Feind, Dienstpflichtvergehen usw. Das Divisionskriegsgericht verurteilte im gegebenen Fall auch Zivilpersonen im Divisionsbereich wegen Spionage, Sabotage, feindseligen Handlungen, Partisanenunterstützung usw. Die ausgesprochenen Strafen begannen bei leichten Fällen mit der Frontbewährung innerhalb der Division, verschärften sich bei schwereren Fällen zur Frontbewährung in Strafeinheiten, zur Verurteilung zu Gefängnisstrafen (Festungshaft für Offiziere) und Verurteilung zu Straflagern bis hin zur Todesstrafe. “Wie verhältnismäßig gering gegenüber den in der Nachkriegszeit aufgebauschten Berichten die von Kriegsgerichten verhängten und tatsächlich vollstreckten Todesurteile waren, geht aus einer amtlichen Darstellung hervor: Danach wurden innerhalb des gesamten deutschen Heeres vom 26. September 1939 bis zum 31. Januar 1945 12245 Todesurteile ausgesprochen, davon vollstreckt rund 6000. Das waren bei einer durchschnittlichen Stärke des Feldheeres von ca. 3 Millionen Mann 0,2 Prozent. Krasse Erscheinungen der letzten Kriegsmonate sind für die Dauer des Krieges nicht maßgebend und auch zahlenmäßig nicht bekannt.” (Buchner [4], S. 88) Quelle: [ 4 ] Stellenbesetzung: 01.09.1939 - Mai 1943 Oberkriegsgerichtsrat Dr. Ernst Härlin (geb. 5.1. 1901, später Landgerichtsdirektor in Stuttgart) Mai 1943 - August 1944 Kriegsgerichtsrat Tüting Oktober 1944 - Mai 1945 Kriegsgerichtsrat Iffland Quelle: [ 63 ]