Gliederung und Stellenbesetzung der 15. I.D. Kradmeldezug Der Kradmeldezug des Stabes unterstand dem Kommandant des Stabsquartiers. Die Kradmelder hatten die Aufgabe, Meldungen an alle unter- und übergeordneten Stellen und an Nachbarverbände zu überbingen, wenn die anderen Nachrichtenmittel (Funk, Fernsprecher) nicht zur Verfügung standen; z.B. aufgrund befohlener Funkstille oder bei Beschädigungen von Gerätschaften oder Leitungen. Kradmelder wurden außerdem eingesetzt, wenn besonders sensible Meldungen, die unter keinen Umständen vom Feind mitgehört werden durften, übermittelt werden mussten. Bislang sind keine Namen von Angehörigen des Kradmeldezugs der 15. I.D. bekannt.